Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Neubürgerinformationen

Sehr geehrte Neubürgerin, sehr geehrter Neubürger,

wir begrüßen Sie ganz herzlich in Kühlungsborn und wünschen Ihnen ein rasches und harmonisches Einleben. Wir hoffen sehr, dass es Ihnen bei uns gut gefällt und Sie sich im Ostseebad Kühlungsborn wohlfühlen werden.

Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens in unserer Stadt beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und Sondergebieten, die der Erholung dienen, dürfen Gartengeräte und andere Maschinen an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr (außer an Sonn- und Feiertagen) betrieben werden. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur an Werktagen in den Zeiten von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Der Betrieb von Geräten und Maschinen wird durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 29. August 2002) geregelt. Das Gebiet der LärmschutzVO bleibt hiervon unberührt.

Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern obliegt grundsätzlich die Reinigung der Fläche außerhalb ihres Grundstückes von der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte. Hierzu gehört u. a. die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Abfall und Unkraut. Ausgenommen sind die Fahrbahnen an Grundstücken, die an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind.

Bei Schneefall und Eisglätte sind – schon im eigenen Interesse – alle Gehwege einschließlich der Geh- und Radwege entlang den Grundstücksgrenzen in einer Breite von 1,50 m frei zu halten und ggf. mit Sand oder anderen abgestumpften Mitteln abzustreuen. Das Räumen oder Abstreuen ist werktags bis 7.00 Uhr zu erledigen. Ggf. ist eine Wiederholung bis 20.00 Uhr erforderlich.

Sollten Sie einen Garten haben, achten Sie bitte darauf, dass Sie die Bäume, Büsche und Hecken so weit zurück schneiden, dass sie nicht störend in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Bei Gehwegen ist z. B. eine Höhe von 2,50 m erforderlich, um Passantinnen und Passanten nicht zu behindern. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollten Sie auch darauf achten, dass Sichtbehinderungen an Grundstückseinfahrten der Nachbargrundstücke ausgeschlossen sind.

Wenn Sie Material auf einem Gehweg ablagern wollen, z. B. Bauschuttcontainer, Baumaterial, ist hierfür eine Genehmigung durch die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erforderlich.

Sind Sie Besitzerin oder Besitzer eines Hundes? Dann möchten wir Sie herzlich bitten, dafür zu sorgen, dass Ihr Hund keine Kotablagerung im öffentlichen Bereich (Fußweg, Fußgängerzone, Spielplatz, Grünfläche etc.) hinterlässt. Notfalls müssen Sie sich um die Beseitigung kümmern.

Ein Restabfallbehälter (Mülltonne) ist beim Landkreis Rostock, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, An der Schanze 9, 18273 Güstrow zu beantragen. (www.abfall-lro.de, Tel.: 03843/755-70340)