2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Sondergebiet für Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Sondergebiet für Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich zentral in Kühlungsborn zwischen der Neuen Reihe und dem Grünen Weg und umfasst die zentralen Bereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 25 i.d.F. der 1. Änderung (siehe Lageplan).
Das Planungsziel besteht in der Erweiterung des bisherigen Baufeldes Nr. 5 ("Sportplatzanlage") nach Norden. In dem Sonstigen Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung mit der künftigen Zweckbestimmung "Sportanlage" ist zukünftig der Bau einer größeren Sportanlage möglich. Damit einhergehend werden die Planstraßen ebenfalls nach Norden verschoben und das ehemalige Baufeld Nr. 3 entfällt zugunsten der größeren Sportanlage.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort im Bauamt der Stadt Kühlunsgborn über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung äußern.
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit
vom 29.10.2018 bis zum 30.11.2018
in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Die Entwurfsunterlagen sind im o.g. Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html der Stadt Ostseebad Kühlungsborn verfügbar.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Rüdiger Kozian (Siegel)
Bürgermeister
Anlage:
Übersichtsplan: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25