Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Wohnquartier Waterkant“ - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Wohnquartier Waterkant“ gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Planungsziel besteht in der Umnutzung des Technikstützpunktes der Landwirtschaftlichen Lohn GmbH Waterkant aus Kröpelin zu einem Wohngebiet. Es ist vorgesehen, bezahlbaren Mietwohnraum in mehrgeschossigen Wohngebäuden zu errichten, der sich speziell an den Bedarf der Kühlungsborner Bevölkerung richtet und insbesondere die Wohnbedürfnisse der Angestellten in Hotellerie, Gastronomie und in der Landwirtschaft berücksichtigt. Ferien- oder Zweitwohnungen werden ausgeschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich liegt in Kühlungsborn Ost und umfasst die Gebäude und Anlagen Schloßstraße 21a nördlich des Pfarrweges, Flurstücke 414/15, 413/4, 413/3 und 403/60 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn, in einer Größe von ca. 1,5 ha. (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bauamt der Stadt Kühlungsborn während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 07.04.2022 zur Planung äußern.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.

Kozian       (Siegel)
Bürgermeister

 

Anlage: Übersichtsplan

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Wohnquartier Waterkant“

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