Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verzeichnis der nach § 20 Abs. 1 NatSchAG M-V gesetzlich geschützten Biotope und Geotope liegt beim

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow

und

Landkreis Güstrow
Am Wall 3-5
18273 Güstrow

während der Dienstzeiten für jedermann zur Einsicht aus. Darüber hinaus kann jedermann und jederzeit das Verzeichnis im Kartenportal Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Internetadresse https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/ einsehen.

Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 20 Abs. 1 NatSchAG M-V unzulässig. Für Entscheidungen über gesetzlich geschützte Biotope ist der Landrat des Landkreises Rostock als untere Naturschutzbehörde zuständig.

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