Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Neue Reihe – südwestliches Teilstück“ - Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 01.10.2024 die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Neue Reihe – südwestliches Teilstück“ beschlossen.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 liegt in Kühlungsborn-West und umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 38, betreffend das Grundstück Neue Reihe Nr. 122b (ehemals Friedrich-Borgwardt-Str. 9a) (siehe Übersichtsplan in der Anlage).

Das Planungsziel besteht in der Errichtung eines freistehenden Ersatzneubaus für den vorhandenen Wohngebäude-Anbau an das Gebäude Fr.-Borgwardt-Str. 9 mit max. 7 Dauerwohnungen unter Ausschluss von Zweit- und Ferienwohnungen.

Die 3. Änderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Umweltbelange werden angemessen berücksichtigt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort im Bauamt der Stadt Kühlungsborn (Adresse s.u.) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung äußern.

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 01.10.2024 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 und der Entwurf der Begründung dazu sind in der Zeit vom 28.10.2024 bis zum 29.11.2024 auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn unter https://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar. Darüber hinaus liegen die o.g. Entwurfsunterlagen in diesem Zeitraum während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an m.kolakowski@stadt-kborn.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Kozian (Siegel)
Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan

Geltungsbereich der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Neue Reihe – südwestliches Teilstück“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

 

Auszug aus der digitalen topographischen Karte. © GeoBasis DE/M-V 2024

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