Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Östliche Neue Reihe "

Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Östliche Neue Reihe"

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 26.09.2019 die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 beschlossen.

Planungsziel ist die Neuabgrenzung des bestehenden Baufeldes sowie die Schaffung eines separaten, neuen Baufeldes für einen Teilbereich der Ursprungssatzung auf dem Flurstück 572/4, Flur 2 in der Gemarkung Kühlungsborn.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Planänderung im Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 26.09.2019 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 28.10.2019 bis zum 29.11.2019 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

gez. Kozian, Bürgermeister

Anlage: Übersichtplan, Entwurf Planzeichnung und Begründung

Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 der

Stadt Ostseebad Kühlungsborn

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