Öffentlichkeitsbeteiligung - Lärmaktionsplan der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Gemäß Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union sind alle fünf Jahre Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. Dort, wo Lärmprobleme festgestellt wurden, sind durch die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne zu erarbeiten. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte in den §§ 47 a-f BImSchG und der 34. BImSchV. Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird die Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) durchgeführt. Für die Erarbeitung der darauf aufbauenden Lärmaktionspläne sind die Kommunen zuständig.

Für die Stadt Kühlungsborn besteht daher auf Grundlage der aktuellen Lärmkartierung 2022 (sogenannte Stufe 4) die Pflicht zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans an Hauptverkehrsstraßen. Über die Ergebnisse des Lärmaktionsplans der Stufe 4 ist bis zum 18.07.2024 dem LUNG Bericht zu erstatten.

Auf Grundlage der vierten Stufe der strategischen Lärmkartierung von 2022 lässt die Stadt Kühlungsborn derzeit ihren Lärmaktionsplan für den Teilaspekt Hauptverkehrsstraßen erarbeiten.

Der Gesetzgeber fordert eine effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung.

Hierzu erfolgt eine Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans im Zeitraum vom 13.05. bis 13.06.2024 im Rathaus sowie online auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn.

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