Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 24, 1. Änderung „Auffangparkplatz“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Bauleitplanung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Veröffentlichung im Internet und öffentlich Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 24, 1. Änderung „Auffangparkplatz“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 und die Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Die Lage und der Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 können aus dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Auffangparkplatz“ der Stadt Kühlungsborn mit Begründung, die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom

vom 29.07.2024 bis zum 30.08.2024

im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung veröffentlicht. Zusätzlich werden die Unterlagen während der Dienststunden in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 31, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und zudem unter http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html veröffentlicht.

Folgende umweltrelevanten Informationen und Hinweise sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

  • Umweltbericht / Juni 2024 (gesonderter Teil der Begründung)
  • Schalltechnische Begutachtung / überarbeitete Version 16.11.2023 (Anlage zur Begründung)
  • Karte 1 Bestandsplan / Juni 2024 (Anlage zum Umweltbericht)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / Juni 2024 (Anlage zum Umweltbericht)
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanz / Juni 2024 (Anlage zum Umweltbericht)
  • vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach
    3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, hier:
  1. Landkreis Rostock vom 11.08.2022/ 01.09.2022/ 22.09.2022
  2. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, 11.08.2022
  3. Wasser- und Bodenverband „Hellbach – Conventer Niederung“, 08.2022
  4. Zweckverband Kühlung, 14.07.2022
  5. Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Thematik „Immissionen“


Die o. g. Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

  • Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Biotope / Tiere / Pflanzen, Landschaft und Erholung, Mensch, Klima und Luft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter

zu finden in den Stellungnahmen des Landkreises Rostock (6)/1., des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (6)/2. und im Umweltbericht (1)

Folgende umweltbezogene Informationen und Hinweise liegen vor:

  • Landschaftsschutzgebiet (LSG) Kühlung
  • Bodendenkmale
  • geschützte Bäume, Fällungen und Umpflanzungen
  • Biotopschutz
  • Bodenschutz/-versiegelung / Altlasten, verunreinigter Boden
  • Eingriff / Ausgleich

zu finden in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (5) und im Umweltbericht (1)

Folgende umweltbezogene Informationen und Hinweise liegen vor:

  • Vermeidung, Verringerung und Ausgleich von Eingriffen
  • Artenschutz

zu finden im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (4) und im Umweltbericht (1)

Folgende umweltbezogene Informationen und Hinweise liegen vor:

  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu prüfrelevanten Arten
  • Immissionsschutz

zu finden in den Stellungnahmen des Landkreises Rostock (6)/1. und der Öffentlichkeit
(6)/5., des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (6)/2. und in der Schalltechnischen Begutachtung (2) sowie im Umweltbericht (1)

Folgende umweltbezogene Informationen und Hinweise liegen vor:

  • Begutachtung der Geräuschimmissionen des öffentlichen Straßenverkehrs und der gewerblichen Ablagen
  • Emissionen durch Luftschadstoffe und Gerüche
  • Trink- und Schmutzwasser

zu finden in der Stellungnahme des Zweckverbands Kühlung (6)/4., des Wasser- und Bodenverbands „Hellbach – Conventer Niederung“ (6)/3. und im Umweltbericht (1)

Folgende umweltbezogene Informationen und Hinweise liegen vor:

  • Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Niederschlagswasser
  • Gewässer II. Ordnung

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können per E-Mail an

m.kolakowski@stadt-kborn.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig, d. h. außerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen, bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

R.Kozian

Bürgermeister                                               (Siegel)                      

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