Öffentliche Auslegung des dritten Entwurfes zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes

Bekanntmachung des Planungsverbandes Region Rostock vom 3. Januar 2019

Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock am 29.11.2018 beschlossen, für den überarbeiteten, dritten Entwurf des Energiekapitels das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen öffentlichen Stellen zu eröffnen. Der Entwurf enthält insbesondere die geplanten Vorranggebiete für Windenergieanlagen sowie weitere Festlegungen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und zum Ausbau der Leitungsnetze. Die Region Rostock umfasst die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Das Verfahren wird nach den §§ 7 und 9 des Landesplanungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Im Verfahren wird auch die Umweltverträglichkeit der geplanten Festlegungen geprüft.

Der dritte Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes, die zugehörige Abwägungsdokumentation und der Umweltbericht liegen in der Zeit vom 4. Februar bis 29. März 2019 öffentlich aus:

  • in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Region Rostock, Raum 1032, Erich-Schlesinger-Straße 35 in Rostock,
  • im Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Rostock in Bad Doberan, August-Bebel-Straße 3, Haus II, Zimmer U 2.03,
  • im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft der Hansestadt Rostock, Neuer Markt 3, Auslegungsraum 218
  • und in allen Amtsverwaltungen sowie den Verwaltungen der amtsfreien Städte und Gemeinden des Landkreises Rostock.

Die Einsichtnahme ist zu den örtlichen Öffnungszeiten möglich. Im Internet kann der Entwurf heruntergeladen bzw. eingesehen werden:

  • ab sofort unter www.planungsverband-regionrostock.de,
  • während der Auslegungsfrist unter www.raumordnung-mv.de.

Jeder kann zum Entwurf Stellung nehmen. Stellungnahmen können bis zum 29. März 2019 abgegeben werden:

  • per E-Mail an beteiligung@afrlrr.mv-regierung.de,
  • per Brief an den Planungsverband Region Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock,
  • per Online-Formular unter www.raumordnung-mv.de,
  • schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) überall dort, wo der Entwurf ausliegt.

Eingangsbestätigungen werden nur für E-Mail- und Online-Stellungnahmen versandt. Informationen zum Datenschutz sind unter den oben genannten Internetadressen und an den Auslegungsorten einsehbar. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Abwägung unberücksichtigt.

gez. Methling

Vorsitzender

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