Neuaufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Wohngebiet "Holmblick"

BEKANNTMACHUNG DER BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKLEIT

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 16.05.2019 den Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Wohngebiet "Holmblick" einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Plangebiet befindet sich nördlich des Grünen Weges in Kühlungsborn und umfasst den Geltungsbereich der Ursprungsplanung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit Ausnahme der randlichen öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen (siehe Übersichtsplan in der Anlage). Die Neuaufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 wird erforderlich, da das Oberverwaltungsgericht Greifswald die ursprüngliche 2. Änderung am 19.12.2018 für unwirksam erklärt hat (OVG 3 K 499/15).

Die Planungsziele bestehen in der Erweiterung der Baugrenze zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Grömitzer Ring 1, in der Vereinheitlichung der Grundflächenzahl (GRZ) für alle Bauflächen im Plangebiet auf 0,4, in der Regelung der Zulässigkeit von Nebenanlagen in privaten Grünflächen, in der Schaffung von Festsetzungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 sowie in der Ergänzung der örtlichen Bauvorschriften.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 01.07.2019 bis zum 02.08.2019 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet eingesehen werden unter: http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

gez.
Rüdiger Kozian         (Siegel)
Bürgermeister

Anlage Übersichtsplan: Geltungsbereich der Neuaufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10

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