Mitteilung - 4. Änderung B-Plan Nr. 10 Wohngebiet „Holmblick“

Am 01.09.2020 wurde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (OVG M-V) ein Normenkontrollantrag zur 4. Änderung des B-Planes Nr. 10 Wohngebiet „Holmblick“ gestellt.

Am 17.09.2020 wurde bei Gericht außerdem der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Mit Beschluss vom 30.09.2020 hatte der Senat die 4. Änderung des B-Planes Nr. 10 im Wege der gerichtlichen Zwischenverfügung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Gemäß Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom 23.10.2023 wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO abgelehnt, da die Einwände der Antragsteller voraussichtlich nicht zum Erfolg des Normenkontrollantrages führen.

Mit Beschluss des OVG M-V vom 12.01.2024 wurde das Normenkontrollverfahren eingestellt, nach dem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Damit sind die Rechtsstreitigkeiten beendet und der vorläufig außer Vollzug gesetzte B-Plan Nr. 10 in der Fassung der 4. Änderung ist somit in Kraft.

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