6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Am Bootshafen"

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
 
Bereits im Jahr 2017 wurde ein erster Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 vorgestellt und ein Bebauungsplanverfahren entsprechend durchgeführt. Im Rahmen der Ausführungsplanung kam es am geplanten Standort jedoch zu erheblichen Problemen, weshalb eine Standortalternative für den Bau eines Jüngstensegelzentrums in Kühlungsborn Ost gesucht wurde. Für eine Realisierung der Erschließung soll das Projekt nun näher an das vorhandene Hafenhaus rücken. Das Planungsziel besteht weiterhin darin, ein Jüngstensegelzentrum im Bereich der Ostmole anzusiedeln. Dieses soll durch touristische Nutzungen ergänzt und so ein attraktiver Standort für Besucher und Nutzer des Segelclubs werden. Das Plangebiet der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 befindet sich in Kühlungsborn Ost und umfasst einen Bereich im Nordosten der Ursprungsplanung. Im Westen grenzt die Ostmolenvorfläche an das Plangebiet an und im Nordwesten der Bootshafen.
 
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in einer Sondersitzung am 09.05.2018 den erneuten Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der erneute Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 28.05.2018 bis zum 29.06.2018 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 32, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet eingesehen werden unter:
 
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Rüdiger Kozian (Siegel)
Bürgermeister
 
Anlage:
Übersichtsplan: Geltungsbereich der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17

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