3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Beteiligung DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
 
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 beschlossen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
 
Das Plangebiet befindet sich in Kühlungsborn West und umfasst vier Geltungsbereiche im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 42 "Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße" (siehe Anlage).
 
Das Planungsziel besteht in der geringfügigen Veränderung von Baugrenzen in den Geltungsbereichen 1 und 3, der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes "Hotel" im Geltungsbereich 2 mit spezifischen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung sowie der Anpassung der Grünfläche im Geltungsbereich 4 an den tatsächlichen Bestand. Zusätzlich dazu wurden die Hotelstandorte im Bebauungsplangebiet überprüft und in die Planzeichnung aufgenommen und der Geltungsbereich des Gebietes zur Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion gemäß § 22 BauGB erweitert.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
 
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 22.02.2018 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
 
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit
 
vom 26.03.2018 bis zum 27.04.2018
 
in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 32, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet eingesehen werden unter:
 
 
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Kozian                                                  Siegel
Der Bürgermeister
 
Anlage:
Übersichtsplan: Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42

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