Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24, 1. Änderung „Auffangparkplatz“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 23.06.2022 den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auffangparkplatz“ einschließlich Begründung gebilligt.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß den Vorschriften des BauGB aufgestellt. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24, 1. Änderung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB durchgeführt. Nach § 2a BauGB ist der Umweltbericht ein gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt.

Zur Ermittlung der schalltechnischen Belange und Bewältigung möglicher Konflikte wurde im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet, dass bereits die aktuellen Planungsziele berücksichtigt.

Die Lage und der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung können aus dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Aus diesem Grund können die Vorentwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung in der in der Zeit vom vom 11.07.2022 bis zum 12.08.2022 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 31, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die Begründung sind während der Auslegungszeit zudem in das Internet eingestellt und können auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn eingesehen werden:

http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf und der Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auffangparkplatz“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgefordert.

 

Rüdiger Kozian

Bürgermeister                                                            (Siegel)                                  

 

Zurück

Aktuelles 2023