ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 29.09.2022 die Ergänzung der Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Umgebung Karpfenteich“ vom 24.04.2014 (Beschluss Nr. 045/14/SVV) gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Die zusätzlichen Planungsziele lauten wie folgt:

Änderung der zulässigen GR von 1.200 qm auf 2.500 qm auf der Fläche für den Gemeinbedarf (Flurstück 121/3, Flur 2,  Gemarkung Kühlungsborn, Schulweg 2) verbunden mit der geplanten Errichtung von PKW-Stellplätzen an der Sporthalle

Regelung zur Zulässigkeit bestimmter baulicher Anlagen außerhalb der Baugrenze: Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.

Zur Sicherung der vorhandenen Verkehrsfläche, die der Erschließung der östl. an den Stadtwald angrenzend gelegenen Grundstücke dient, soll der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 39 geringfügig im Bereich des Flurstückes 613/4, Flur 2 erweitert werden. Die Ausweisung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan wird angestrebt.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 31, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 28.10.2022 frühzeitig zur Planung äußern.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Dirk Lahser                          (Siegel)
Stellv. Bürgermeister

Anlage: Geltungsbereich 2. Änderung des B-Planes Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“ inklusive Darstellung der Erweiterung/Ergänzung

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