Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 05.12.2019 die Aufstellung der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 beschlossen.

Das Plangebiet liegt in Kühlungsborn Ost und umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 mit den Grundstücken Wittenbecker Landweg 1a-c und 4-4b (s. Lageplan).

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 bezieht sich auf zwei Einzelgrundstücke, für die eine planungsrechtliche Feinsteuerung bzw. eine Anpassung an geänderte Anforderungen der Stadtentwicklung erfolgen soll. Im Wesentlichen betrifft dies einen Neuzuschnitt der im Ursprungsplan festgesetzten Baufenster, eine Umwidmung einer Grünfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie die Erhöhung der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse und der maximalen Firsthöhe.

Die Planänderung wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 05.12.2019 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 02.01.2020 bis zum 03.02.2020 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn unter https://www.stadt kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Rüdiger Kozian                                                                                             (Siegel)

Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

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