Bebauungsplan Nr. 50 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“ sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 08.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“ sowie den Entwurf der zugehörigen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Das Planungsziel für den Bebauungsplan Nr. 50 besteht in der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel nach § 11 Baunutzungsverordnung, um die Neuerrichtung des Lebensmittel-Vollsortimenters auf einer vergrößerten Fläche mit einer Verkaufsraumfläche von 1700 m² statt bisher 783 m² vorzubereiten. Damit möchte die Stadt darauf reagieren, dass die bisherigen Kapazitäten sowohl der Verkaufsraumfläche als auch des Stellplatzangebotes nicht mehr ausreichen. (s. Lageplan 1)

Entsprechend den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 50 wird im nördlichen Teil der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (s. Lageplan 2) ein sonstiges Sondergebiet Nahversorgung gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen. Die im südlichen Teil des Geltungsbereiches ausgewiesenen Wohnbauflächen zeichnen lediglich den Bestand nach. Eine städtebauliche Umstrukturierung ist hier nicht geplant.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 mit dem Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts sowie der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf Begründung dazu sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 09.01.2023 bis zum 10.02.2023 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 31, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn unter https://stadt-kuehlungsborn.de/ und auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen zur Einsichtnahme aus:

  1. Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 als gesonderter Teil der Begründung
  2. Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), 01.08.2022 (Verfasser: Gutachterbüro Martin Bauer, Grevesmühlen)
  3. Schalltechnische Untersuchung, 21.11.2022 (Verfasser: ALN Akustik Labor Nord GmbH, Lübeck)

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB; Stellungnahmen zum geänderten Bebauungskonzept:

  1. Landkreis Rostock, Untere Naturschutzbehörde vom 29.01.2018, 23.01.2018, 14.09.2021, 19.07.2022
  2. Landkreis Rostock, Untere Wasserbehörde vom 31.01.2018, 07.07.2022
  3. Landkreis Rostock, Untere Bodenschutzbehörde vom 17.01.2018, 20.07.2022
  4. Landkreis Rostock, Untere Immissionsschutzbehörde vom 09.04.2018, 26.07.2022
  5. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 17.01.2018
  6. Forstamt Bad Doberan vom 16.02.2018, 28.09.2021, 06.07.2022
  7. Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie MV vom 08.06.2018
  8. Zweckverband Kühlung vom 28.12.2017
  9. Wasser- und Bodenverband Hellbach – Conventer Niederung vom 17.01.2018, 04.08.2022
  10. BUND-Gruppe Bad Doberan vom 27.01.2018
  11. NABU Mittleres Mecklenburg vom 02.02.2018

Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen

Schutzgut

Aussagen zum Schutzgut

Informationen unter der o.g. Nummer:

Mensch

Flächennutzung, Lärmemissionen und Lärmschutzmaßnahmen, Nahversorgung, fußläufige Erschließung, Alternativstandorte

1., 3., 4., 9., 9., 10., 13., 14.

Tiere, Pflanzen + biologische Vielfalt

Bestand an Biotoptypen/geschützte Biotope, Grünflächengestaltung und -pflege, Kompensationsmaßnahmen;

Artenschutzrechtliche Bewertung; Vermeidungsmaßnahmen; Brutvögel, Säugetiere inkl. Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Insekten; Gehölzverluste; keine Gefährdung geschützter Arten

1., 2., 4., 13., 14.

Boden

Bodenverhältnisse, Leistungsfähigkeit der Teilfunktionen, Bodenschutz, Umweltauswirkungen durch Versieglung, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

1., 2.; 5., 6., 8., 13., 14.

Wasser

Verhältnisse von Grundwasser und Oberflächengewässer, Lage im Schutzgebiet, Gewässerschutz

1., 5., 6., 8., 11., 12., 13., 14.

Fläche

Bewertung Flächenverbrauch

1., 13., 14.

Luft + Klima

Klimaverhältnisse, Prognose Kleinklimaveränderung

1.

Landschaft

Bewertung des betroffenen Landschaftsraumes und des Eingriffs

1.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gilt darüber hinaus: Die Stadt weist darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn https://stadt-kuehlungsborn.de/ einsehbar.

D. Lahser (Siegel)
stellv. Bürgermeister

Lageplan 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 50 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“

Lageplan 2: Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“

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