Ausschreibung Strandloungen 2025-2027 - Strandaufgang 10

Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Eigenbetrieb Kommunalservice

Ausschreibung Strandloungen 2025-2027
Strandaufgang 10

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn beabsichtigt eine Nutzfläche zur Bewirtschaftung einer Strandlounge zu vergeben. Der Vertragszeitraum beginnt am 01.04.2025 und endet am 08.10.2027.

Leistungsumfang

  1. vertragliche Rahmenbedingungen

Leistungsort: Strandaufgang 10

Vertragslaufzeit: 3 Jahre ohne Verlängerungsoption

Nutzungszeitraum: 01.04. - 08.10. eines jeden Jahres

Mindestnutzungszins: 3.000 €/netto/Monat für Strandaufgang 10, der Nutzungszins beträgt 3 % vom Jahresumsatz

Müllumlage: 500 €/netto/Saison

Rechnungszeitraum: 6 Monate effektiv zzgl. 8 Tage Auf/Abbauzeit

Nutzungsgegenstand: 30 m*13 m (390 m²) Strandfläche abzgl. 30 m*3 m (Abstand zum Dünenfuß)

effektive Nutzfläche: 300 m² (30 m*10 m) Strandfläche, sowie Berücksichtigung eines 30 m Waldabstandes zum Gebäude

Gebäude:

  • Grundfläche von 30 m²,
  • Höhe von 3 m,
  • Dachterrasse nicht statthaft,
  • Mindesthöhe Gebäudeunterkante +1,20 m über NHN,
  • frei platzierbar auf Nutzfläche

Hausanschlüsse: Stromanschluss (durch Stadt gestellt), kein Anschluss für Wasser/Abwasser/Grauwasser und darf auch nicht auf der Nutzungsfläche verlegt werden

 

  1. Auflagen/Vorgaben

bauliche Anlage:

  • Abstand zur Düne min. 3 m,
  • Aufstellung parallel zur Düne (O-W-Ausrichtung),
  • Gebäuderückseite zwingend Richtung Düne

Nutzfläche:

  • Sicherstellung der Durchlässigkeit,
  • keine Abgrenzung jeglicher Art Richtung O/N/W

Rückbau bei Gefahrensituation: Zusicherung komplette Beräumung innerhalb von 12 h (Vorgabe vom StALU MM)

Mindestöffnungszeiten: 11.00 - 22.00 Uhr (geltend für Juni – August)

Beschallung: kein Abspielen von Tonträgern nach 22.00 Uhr

Werbung: keine Fremdwerbung statthaft

Belieferung: Befahrung der Promenade ist mit Ausnahmegenehmigung bis 10.00 Uhr möglich, Befahrung des Strandes ist untersagt (außer Auf- und Abbau)

Unterverpachtung: ausgeschlossen

Mindestarbeitsbedingungen: Zusicherung der Einhaltung

Mindestlohn: Zusicherung der Zahlung

Rahmenbedingungen des Gaststättenrechts sind zu beachten

Einholung aller erforderlichen Genehmigungen obliegen dem Betreiber (z.B. baurechtlich, naturschutzrechtlich, gewerberechtliche, etc.)

 

  1. Angebotsabgabe:

Bei der Abgabe des Angebots ist ein Konzept beizufügen, welches den Betrieb, das Speisen- und Getränkeangebot als auch das Gestaltungskonzept beschreibt. Bitte nennen Sie uns hierfür Ihren angesetzten Nutzungszins. Darüber hinaus sind dem Angebot folgende unterschriebene Anlagen beizufügen:

- 124 LD Eigenerklärung

- ILO Kernarbeitsnormen

- Mindestlohnerklärung / Kontrolle und Sanktionen Mindestarbeitsbedingungen

- Referenzen

- 234 Bietergemeinschaft

Um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, zieht die Stadt Ostseebad Kühlungsborn eine Bewertungsmatrix heran.

Bewertet werden, das Betriebskonzept, Getränke- und Speisenangebot, gestalterisches Konzept als auch der Nutzungszins und die Präsentation. Die Präsentation erfolgt am 17.12.2024 im Rahmen des Hauptausschusses. Der zeitliche Rahmen wird mit Einladung zum Hauptausschuss mitgeteilt. Wir bitten, wenn möglich die Präsentation bereits bei Angebotsabgabe mit einzureichen.

Bei der Bewertung der Angebote werden die festgesetzten Kriterien mit „Punkten“ von 0 bis 5  beurteilt. Die Definition der Punkte ist in der beigefügten Bewertungsmatrix aufgelistet:

Nach Verteilung der Punkte, werden diese mit den jeweiligen Wichtungen verrechnet. Die Wichtung der einzelnen Kriterien sind in der untenstehenden Tabelle zu finden. Die Punkte aus der Verteilung, multipliziert mit der Wichtung, ergibt die Punktezahl des Kriteriums.

Anschließend werden die Punktezahlen aller Kriterien addiert und der Bieter mit der höchsten Gesamtsumme erhält den Zuschlag.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nach Beendigung der Angebotsfrist keine weiteren Unterlagen nachgefordert werden. Falls von den obenstehenden Unterlagen nicht alle Unterlagen vorliegen, darf das Angebot nicht gewertet werden.

Bei Interesse reichen Sie ihre Bewerbung in einem verschlossenen und als Bewerbung gekennzeichneten Umschlag (Ausschreibung Strandlounge Strandaufgang 10) bitte bis einschließlich 05.12.2024, 11: 30 Uhr (Eingangsdatum) schriftlich bei der Stadtverwaltung Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn oder per E-Mail (j.pfitzner@stadt-kborn.de) ein. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sind in der Vergabestelle der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Frau Pfitzner, per E-Mail (j.pfitzner@stadt-kborn.de) abrufbar. Des Weiteren ist es möglich die Ausschreibungsunterlagen via subreport abzurufen bzw. dort das Angebot bzw. Konzept hochzuladen.

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