9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn - Öffentlichkeitsbeteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 01.10.2024 den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Das Planungsziel besteht in der Berücksichtigung der Ziele der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Auffangparkplatz" im Flächennutzungsplan:

  • Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes für touristische Infrastruktur,
  • Vergrößerung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ für den Auffangparkplatz,
  • Anpassung des Sonstigen Sondergebietes für den Lagerplatz,
  • damit verbunden ist eine Verkleinerung der Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Abschirm-/Zäsurgrün, Hausgarten, privat“,
  • Erweiterung des Abschirmgrüns an der Doberaner Straße.

 

Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind in der Zeit vom 28.10.2024 bis zum 29.11.2024 auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn unter https://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar. Darüber hinaus liegen die o.g. Entwurfsunterlagen in diesem Zeitraum während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen zur Einsichtnahme aus:

  1. Umweltbericht zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Auffangparkplatz" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

  1. Landkreis Rostock, Untere Denkmalschutzbehörde vom 05.01.2023
  2. Landkreis Rostock, Untere Naturschutzbehörde vom 01.02.2023
  3. Landkreis Rostock, Untere Wasserbehörde vom 06.03.2023
  4. Landkreis Rostock, Untere Bodenschutzbehörde vom 05.01.2023
  5. Landkreis Rostock, Untere Immissionsschutzbehörde vom 16.01.2023
  6. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom Jan. 2023
  7. Wasser- und Bodenverband Hellbach-Conventer Niederung vom 02.02.2023

 

Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen

Schutzgut

Aussagen zum Schutzgut

Informationen unter:

Mensch

Flächennutzung, Lärmemissionen und Lärmschutzmaßnahmen, Entzug landwirtschaftlicher Flächen

1., 6., 7.

Tiere, Pflanzen + biolog. Vielfalt

Bestand an Biotoptypen, Grünflächengestaltung und -pflege, Kompensationsmaßnahmen; Artenschutzrechtliche Bewertung; keine Gefährdung geschützter Arten

1.

Landschaft

Aufstellung eines Landschaftsplanes für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn wird empfohlen;

1., 2.

Boden

Bodenverhältnisse, Leistungsfähigkeit der Teilfunktionen, Versickerungsfähigkeit, Bodenschutz, Umweltauswirkungen durch Versieglung, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

1., 5.

Wasser

Verhältnisse von Grundwasser und Oberflächengewässer, Lage im Schutzgebiet, Entwässerungskonzept, Gewässerschutz

1., 4., 8

Fläche

Bewertung Flächenverbrauch

1.

Luft + Klima

Klimaverhältnisse

1.

Kulturelles Erbe + sonst. Sachgüter

Bodendenkmale

1., 2.

 

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an m.kolakowski@stadt-kborn.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stadt weist darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird daraus aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Kozian (Siegel)
Bürgermeister

Anlage:
Übersichtsplan: Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

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