6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“

Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 den geänderten Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ einschließlich Begründung gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (Geltungsbereich s. Übersichtsplan in der Anlage).

Ziel der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO anstelle einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Wiese“.

Gegenstand des geänderten Entwurfs sind:

  • die Anpassung der Bezugshöhe für die geplanten Gebäude aufgrund eines aktuellen Lage- und Höhenplanes,
  • die geringfügige Verschiebung der Baufenster und die Erhöhung der Grundflächenzahl aufgrund der fortgeschrittenen Hochbauplanung.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der geänderte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der geänderte Entwurf der Begründung dazu werden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit

vom 29.07.2024 bis zum 30.08.2024

unter                    https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html

und unter           https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die o.g. Entwurfsunterlagen in diesem Veröffentlichungszeitraum während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum geänderten Entwurf in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen elektronisch an das Bauamt Kühlungsborn unter m.kolakowski@stadt-kborn.de übermittelt oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://stadt-kuehlungsborn.de/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauportal-mv.de einsehbar.

                                                    

R.Kozian

Bürgermeister                                                                                 (Siegel)

 

Anlage: Übersichtsplan

Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Übersichtsplan: Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2022

 

 

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