5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördlich Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 29.02.2024 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördlich Friedrich-Borgwardt-Straße“ gemäß §§ 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Planungsziel besteht in der Änderung der zulässigen Geschossigkeit auf III-Vollgeschosse im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf Schule, Erhöhung der GRZ auf 0,8, Änderung der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Fassadenmaterialien und Farbe.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke: 622/15, 622/17, 622/45, der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn s. Übersichtsplan in der Anlage.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.

gez. Lahser    (Siegel)
1. stellv. Bürgermeister

 

Übersichtsplan:

Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

Auszug Geodatenportal Landkreis Rostock, kvwmap, 2024

 

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