5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Bootshafen"- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 08.12.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 17 für das Sondergebiet „Am Bootshafen" zu ändern. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen leerstehenden und verfallenden Hof am östlichen Ende des Hafengeländes abzureißen und einen Neubau für eine touristische Nutzung zu errichten. Dem Aufstellungsbeschluss folgten eine Reihe von Beratungen in den Ausschüssen, die dazu dienten, das Vorhaben mit den Anforderungen der Stadt in Einklang zu bringen. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Reiterhof, der sich weiter östlich im Außenbereich befindet. Speziell für die Gäste des Reiterhofes sollen in dem neu zu errichtenden Gebäude Unterkünfte geschaffen werden, außerdem sind ein bis zwei Dauerwohnungen sowie eine kleine gastronomische Einrichtung vorgesehen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 17 ist das Baufeld bisher für „Bootsservice/ Hafentourismus“ festgesetzt.

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 02.10.2020 bis zum 03.11.2020 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 32, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.

gezt. Rüdiger Kozian            (Siegel)
Der Bürgermeister

Anlage:

Übersichtsplan: Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Sondergebiet „Am Bootshafen"
Quelle: Auszug aus der topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2016

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