4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Wohnpark Am Rieden“ - Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 24.02.2022 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohnpark Am Rieden“ einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Änderungsbereich bezieht sich auf drei Geltungsbereiche (s. Übersichtsplan in der Anlage): Der Geltungsbereich 1 umfasst die Grundstücke bzw. Teile der Grundstücke in der Straße „Zum Riedensee“ und damit den Bereich aller Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 12 in der Ursprungsfassung und in der Fassung der 1. Änderung. Der Geltungsbereich 2 umfasst Teile des Grundstücks „Zum Riedensee Nr. 8“ (Flurstück 2/92 (teilw), Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn). Der Geltungsbereich 3 umfasst Teile der Grundstücke „Zum Riedensee Nr. 14 und Nr. 15“ (Flurstücke 2/104 (teilw.) und 2/103 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn) und damit Teile der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.

Die Planungsziele bestehen:

  • im Geltungsbereich 1 in der Ergänzung und Präzisierung der Festsetzung zum Bezugspunkt, in der Definition der Trauf- und Firsthöhen sowie in der Konkretisierung und Klarstellung hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen;
  • im Geltungsbereich 2 in der Änderung der zulässigen Vollgeschosse von II auf III unter Beibehaltung der zulässigen max. Firsthöhe von 11,0 m, wobei das dritte Vollgeschoss als Staffelgeschoss auszubilden ist, und in der Festsetzung der maximalen Traufhöhe von 10,0 m sowie in der Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften zur Dachneigung ausschließlich für Gebäude mit drei Vollgeschossen;
  • im Geltungsbereich 3 in der Anpassung der im Rahmen der 3. Änderung geänderten Festsetzungen an die ursprünglichen Festsetzungen des Gebietes WR 5.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 und der Entwurf der Begründung dazu liegen gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 28.03.2022 bis zum 29.04.2022

in der Stadtverwaltung, Bauamt, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html sowie im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.

Kozian      (Siegel)
Bürgermeister

 

Anlage: Übersichtsplan

Geltungsbereiche der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohnpark Am Rieden“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

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