3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet „Zur Asbeck“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 06.07.2023 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet
„Zur Asbeck“ gemäß §§ 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Erhöhung der zulässigen GRZ auf 0,6, Anpassung der Flächenausweisungen) für das städtische Vorhaben:
Erneuerung der Außenanlagen des Jugendzentrums
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke: 482/16, 482/27, 482/28, 482/36 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn s. Übersichtsplan in der Anlage.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.
Kozian (Siegel)
Bürgermeister
Übersichtsplan:
Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet „Zur Asbeck“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.
Anlage 1
Geltungsbereich 3. Änderung B-Plan Nr. 1 Gewerbegebiet „Zur Asbeck“
https://www.geoportal-mv.de/portal/
GAIA-MV