3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 Wohngebiet „Ostseegarten“ - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss – Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 27.02.2020 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Wohngebiet „Ostseegarten“ einschließlich Begründung gebilligt.

Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (§13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) und wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Entwürfe der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 und dazugehörigen der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 23.03.2020 bis zum 24.04.2020 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 32, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst den vollständigen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23. Die Lage der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.23 aus dem Übersichtsplan ersichtlich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die Begründung sind während der Auslegungszeit zudem in das Internet eingestellt und können auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn eingesehen werden:

http://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 Satz 2 BauGB).

Die Planänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB durchgeführt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Erstellen eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB und von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird und dass § 4c BauGB im Verfahren nicht zu.

Rüdiger Kozian     (Siegel)
Bürgermeister

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