2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Neue Reihe – südwestliches Teilstück"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 06.12.2018 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet befindet sich in Kühlungsborn West und umfasst einen Geltungsbereich im Südosten des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 38 "Neue Reihe – südwestliches Teilstück" (siehe Anlage).

Die wesentlichen Planungsziele bestehen in der Erweiterung der Baugrenze sowie damit einhergehend der Erweiterung der Verkaufsfläche des vorhandenen Lebensmittelmarktes von 800 m² auf 1 000 m², der Erweiterung der Fläche für den Gemeinbedarf "Feuerwehr" sowie des angrenzenden Mischgebietes sowie in der Erhöhung der zulässigen GRZ im Bereich der Feuerwehr sowie der Tankstelle gemäß tatsächlichem Bestand. Weiterhin werden Standorte erhaltenswerter Bäume sowie textliche Festsetzungen der Ursprungsplanung angepasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 06.12.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 07.01.2019 bis zum 08.02.2019

in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn eingesehen werden

(https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html)

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Rüdiger Kozian                                                                      (Siegel)

Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38

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