2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Neue Reihe – südwestliches Teilstück"
Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 06.12.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Plan wurde nach der öffentlichen Auslegung geändert. Daher hat die Stadt am 16.05.2019 den geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 mit Begründung gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich in Kühlungsborn West und umfasst vier Geltungsbereiche im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 38 "Neue Reihe – südwestliches Teilstück" (siehe Anlage).
Die wesentlichen Planungsziele bestehen in
- der Erweiterung der Baugrenzen sowie damit einhergehend der Erweiterung der Verkaufsfläche des vorhandenen Lebensmittelmarktes von 800 m² auf 1 000 m²,
- der Erweiterung der Fläche für den Gemeinbedarf "Feuerwehr" sowie des angrenzenden Mischgebietes
- der Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl im Bereich der Feuerwehr sowie der Tankstelle gemäß tatsächlichem Bestand.
- Weiterhin werden Standorte erhaltenswerter Bäume sowie textliche Festsetzungen der Ursprungsplanung angepasst.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der geänderte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 und der geänderte Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 03.06.2019 bis zum 05.07.2019 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Rüdiger Kozian (Siegel)
Bürgermeister
Anlage: Übersichtplan Geltungsbereiche der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38