2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Campingplatz Kühlungs-born“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Campingplatz Kühlungsborn“ gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Campingplatzareals sowie der Abbildung des tatsächlich realisierten Bestandes in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27. Zur Sicherung und Weiterentwicklung des Qualitätsstandards des Campingplatzes sollen u.a. Mitarbeiterwohnungen geschaffen werden. Der vorhandene Bestand soll gesichert, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich liegt in Kühlungsborn West und umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 27 mit den Flurstücken 2/42 (teilw.), 2/43, 2/44, 2/45, 2/47 der Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB vom 29.07.2024 bis zum 12.08.2024 im Bauamt der Stadt Kühlungsborn während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Dabei besteht auch die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de einsehbar.

Kozian (Siegel)

Bürgermeister

Anlage:

Übersichtsplan: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27„Campingplatz Kühlungsborn “

 

Quelle Topographische Karte © GeoBasis DE/M-V 2024

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