1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Wohngebiet „Kühlungsblick“ - Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 28.04.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kühlungsblick“ einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ist:

  • die Aufnahme von Festsetzungen zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Ferienwohnungen auf der Basis der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786),
  • die geringfügige Erweiterung von Baugrenzen,
  • die teilweise Umwidmung von öffentlichen Grünflächen in Wohnbauflächen entsprechend Beschluss von 1998 und vollzogener Grundstücksteilung,
  • die Aufnahme von Festsetzungen zum Ausschluss von Kleinwindkraftanlagen und freistehenden Antennenmasten im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes,
  • die Änderung der Festsetzungen zu Ausgleichsflächen und die Ergänzung von externen Ausgleichsmaßnahmen sowie von Vorschriften zum Gehölzschutz,
  • die Ergänzung der örtlichen Bauvorschriften.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 und der Entwurf der Begründung dazu liegen gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 30.05.2022 bis zum 01.07.2022

in der Stadtverwaltung, Bauamt, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html sowie im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.

 

R. Kozian (Siegel)
Bürgermeister

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kühlungsblick“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Zurück

Aktuelles 2024