Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Wittenbecker Landweg“
Abb. Übersichtsplan des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Am Wittenbecker Landweg“
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Wittenbecker Landweg“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit
vom 11.10.2021 bis zum 12.11.2021
in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 31, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.
Zusätzlich können die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachungen.html einsehbar.
Rüdiger Kozian
Bürgermeister
Anlage: Übersichtsplan des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Am Wittenbecker Landweg“