1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Baltic Park“ - Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 28.08.2023 den Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 ist die Umsetzung der aktuellen städtebaulichen Ziele der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Nach langen Jahren des Stillstandes, des Verfalls und des Vandalismus soll das repräsentative, kulturhistorisch wertvolle Gebäude Villa Baltic nun saniert und wieder einer Nutzung zugeführt und entsprechend Ihrer Bedeutung öffentlich zugänglich werden. Auf dem beräumten Schwimmbadgelände neben der Villa Baltic soll ein Vollhotel mit Geschäften und Gastronomie ausgewiesen werden. Es trägt damit zum Lückenschluss im hochklassigen Hotelbereich in Kühlungsborn West und gemäß städtebaulichem Konzept auch zur Vernetzung der touristischen Angebote zwischen der Hermannstraße und den Kolonnaden bei. Für das geplante Hotel wurde ein „Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Assistenzbau zur Villa Baltic“ durchgeführt, um die besten Ergebnisse für das Einfügen eines neuen Baukörpers in das Umfeld Villa und Park zu erzielen. Der Sieger wurde in der Preisgerichtssitzung am 12.07.2023 ermittelt. Eine wesentliche Aufwertung des Baltic Parks wird durch den Wegfall des Parkplatzes an der Poststraße und durch die Neuanlage einer Allee zur Villa von der Poststraße aus sowie durch den Wegfall der Zufahrt zum Parkplatz der ehemaligen Schwimmhalle erreicht. Diese Modifizierungen wurden in den aktuellen Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 eingearbeitet.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 15.09.2023 bis zum 16.10.2023 in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 31, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Die Planunterlagen können ebenso im Internet auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de und auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.

Zusätzlich liegen folgende Unterlagen aus:

  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und § 3 Abs. 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (LUVPG M-V)
  • Schalltechnische Untersuchung, 28.08.2023, Lärmkontor GmbH

(Prüfung der schalltechnischen Auswirkungen durch Verkehrslärm, Gewerbelärm und Freizeitveranstaltungen)

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Diese sollen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. elektronisch übermittelt werden. Können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Ostseebad Kühlungsborn unter https://www.stadt-kuehlungsborn.de einsehbar.

Der Bürgermeister

Anlage:

Übersichtsplan: Geltungsbereich der 1. Änderung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – „Baltic Park“

Auszug aus der digitalen topographischen Karte. © GeoBasis DE/M-V 2022

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