Veröffentlichung - Entnahme von Badegewässern

In Vorbereitung auf die Badesaison 2023 sind gemäß Badegewässerlandesverordnung – BadegewLVO M-V vom 6. Juni 2008 (letzte Änderung vom 23.September 2015), die Badegewässer zu bestimmen.

Das Gesundheitsamt legt diese gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises fest, wobei gemäß § 11 und § 12 BadegewLVO M-V die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden bis zum 24.02.2023 vorzubringen.

Die folgende Liste enthält die Badegewässer (Badestellen), die in den turnusmäßigen Überwachungsplan des Gesundheitsamtes aufgenommen werden sollen. Die Überwachung erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analyse der Proben, einschließlich der Bestimmung von Temperatur und pH-Wert. Bei Binnen-, Bodden- und Haffgewässern erfolgt zusätzlich eine Sichttiefemessung.


Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn teilt mit, dass zur Saison 2023 an folgenden Badestellen die Entnahme von Badegewässern geplant ist:

- Ostsee, Kühlungsborn, Campingpark / Ostseeklinik
- Ostsee, Kühlungsborn, Hotel Schloss am Meer
- Ostsee, Kühlungsborn, Hauptstrand West
- Ostsee, Kühlungsborn, Hauptstrand Ost
- Ostsee, Kühlungsborn, östlich Bootshafen

Die Entnahme findet fünfmal in der Saison statt. Zusätzlich soll zu Saisonbeginn die einmalige Entnahme am Mühlbach erfolgen.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen oder Anregungen bis zum 24.02.2023 an das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock, Am Wall 3-5 18273 Güstrow, Tel.-Nr. 03843 / 755 0 oder persönlich in der Dammchaussee 30a, in 18209 Bad Doberan, sowie an die örtliche Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung wenden.


Ostseebad Kühlungsborn, 23.01.2023

Der Bürgermeister
Im Auftrag
Zielinski
Bürgeramtsleiterin

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Badegewässerentnahme 2021