Strandnutzung und Strandkorbaufstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf die nahende Saison und die jüngste Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Corona Virus in der Fassung vom 03. April 2020 ist unter § 1 Absatz 7 geregelt, dass Anbieter von Freizeitaktivitäten für drinnen, aber auch für draußen, ihren Betrieb für den Publikumsverkehr geschlossen haben müssen.

Im praktischen bedeutet dieses, dass durch die Verordnung der Landesregierung die Vermietung der Strandkörbe untersagt ist.

Auf dem Strand stehende Strandkörbe würden zudem den Kontrollaufwand der Ordnungsbehörde deutlich erhöhen und eine verbotene Ansammlung von Personen im öffentlichen Raum würde noch forciert werden. Daher wird es den privaten Strandkorbbesitzern nicht gestattet Strandkörbe auf den Strand zu stellen, solange die Regelungen aus der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bestehen bleiben.

Sofern wir über eine neue Rechtslage, erlassen durch die Landesregierung Kenntnis erhalten, werden wir Sie sofort hierüber informieren.

Einstweilen wünschen wir Ihnen und Ihren Familien alles Gute, nachhaltige Gesundheit und zunächst schöne Osterfeiertage.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Lahser
Stadtrat

Peggy Westphal
Stadträtin

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