Aktuelle Regelungen für die Strandkorbnutzung

Sehr geehrte Strandkorbvermieter*innen, sehr geehrte Eigentümer*innen,

hinsichtlich der Vorgaben zur Umsetzung der Hygieneregeln gem. § 8 Abs. 10 i. V. m. § 2 der aktuellen Corona-Landesverordnung, erhalten Sie anliegend die aktualisiere Fassung der Auflagen zur Bewirtschaftung und Nutzung der Strandkörbe. Wir bitten um entsprechende Beachtung und Einhaltung:

1. Die Strandkörbe sind innerhalb der Pachtfläche reihenweise aufzustellen

2. Zwischen den Strandkörben sind mindestens 2 Meter Abstand einzuhalten

3. Das Verweilen zwischen den Strandkörben ist untersagt. Ausnahme: dazugehörige minderjährige Kinder

4. Der Strandkorb darf mit maximal 2 Personen belegt werden. Ausnahme: dazugehörige minderjährige Kinder

5. XXL-Strandkörbe dürfen mit bis zu 3 Personen belegt werden. Ausnahme: dazugehörige minderjährige Kinder

6. Zutrittssteuerung, um Warteschlangen zu vermeiden

7. Aufstellen von Hinweisschildern für das Verhalten der Besucher im Zugangsbereich. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass Kundinnen und Kunden mit akuten Atemwegserkrankungen von der Inanspruchnahme der Dienstleistung ausgeschlossen sind.

8. Direkte Kundenkontaktflächen sind nach jedem Kundenbesuch mit handelsüblichen Reinigungsmitteln zu säubern; Flächen die mit Körpersekreten in Kontakt gekommen sind, sind nach der Benutzung mit einem mindestens begrenzt viruzid wirksamen
Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren.

9. Auf der gesamten Pachtfläche sind Verunreinigungen sofort zu entfernen.

10. Ggf. stattgefundene Feierlichkeiten oder sonstige Zusammenkünfte mehrerer Personen sind dem Ordnungsamt oder der Polizei unverzüglich anzuzeigen:

Polizeidirektion Bad Doberan,  038203 / 56-0

Gesetzliche Änderungen werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Bis auf Widerruf gelten o.g. Auflagen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

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